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Therapiebegleithunde-Team
Therapiebegleithunde werden für den Dienst der Wiederherstellung der Gesundheit, Rehabilitation und Resozialisierung ausgebildet. Sie werden gezielt in der Therapie bei Kindern und Erwachsenen aller Altersgruppen, punktuell oder dauerhaft, in Institutionen oder bei Hausbesuchen eingesetzt.
Hunde entsprechend auszubilden und zu prüfen ist Teil unserer Arbeit. Um ein einsatzfähiges Team auszubilden,
ist auch das theoretische Wissen des Hundeführers gefragt. Dieses Wissen vermitteln wir in unseren Seminaren.
Therapiebegleithunde sind Hunde, die in Familien, bei Privatpersonen und/ oder in Institutionen im Dienste der Gesundheit, Resozialisierung und Rehabilitation eingesetzt werden:
♦ zur Förderung von Kindern
♦ zur Unterstützung von Erwachsenen
♦ in Beratungsstellen, im pädagogischen und seelsorgerischen Bereich,
♦ in ergotherapeutischen, logopädischen, physiotherapeutischen oder psychologischen Praxen
♦ in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen
Hier können Sie Ihren Hund einsetzen oder als freier Mitarbeiter nach Vereinbarung Ihre Dienste mit dem Therapiebegleithund anbieten. Die Ausbildung zum Therapiebegleithunde-Team berechtigt nicht zum selbständigen Ausbilden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Deutschen Ausbildungsverein für Therapie- und Behindertenbegleithunde
Ausbildung zum Ausbilder
Im Ausbildungszentrum Hund & Mensch haben Sie die Möglichkeit, sich nach den Richtlinien des DATB e.V. zum Ausbilder für Therapiebegleithunde-Teams ausbilden zu lassen.
Wir achten darauf, dass sich unsere künftigen Ausbildungsstätten in einem räumlich angemessenen Abstand zu einander befinden. Dies ist jedoch auch abhängig von der jeweiligen Bevölkerungsdichte. Kooperationen von Ausbildungsstätten sind möglich.
Folgende Module beinhaltet die Ausbildung:
♦ Hundetrainerausbildung
♦ Theorieseminar (oder entsprechende Berufsausbildung)
♦ Ausbildung zum geprüften Therapiebegleithunde-Team
♦ Seminar unter Aufsicht
♦ Abgabe einer Hausarbeit
Abschluss der Ausbildung zum Ausbilder nach Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1, Nr. 8f Tierschutzgesetz beinhaltet eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung beim zuständigen Veterinäramt.
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