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Therapiebegleithunde-Team

Therapiebegleithunde werden für den Dienst der Wiederherstellung der Gesundheit, Rehabilitation und Resozialisierung ausgebildet. Sie werden gezielt in der Therapie bei Kindern und Erwachsenen aller Altersgruppen, punktuell oder dauerhaft, in Institutionen oder bei Hausbesuchen eingesetzt.

Hunde entsprechend auszubilden und zu prüfen ist Teil unserer Arbeit. Um ein einsatzfähiges Team auszubilden,
ist auch das theoretische Wissen des Hundeführers gefragt. Dieses Wissen vermitteln wir in unseren Seminaren.

Therapiebegleithunde sind Hunde, die in Familien, bei Privatpersonen und/ oder in Institutionen im Dienste der Gesundheit, Resozialisierung und Rehabilitation eingesetzt werden:

zur Förderung von Kindern
zur Unterstützung von Erwachsenen
in Beratungsstellen, im pädagogischen und seelsorgerischen Bereich,
in ergotherapeutischen, logopädischen, physiotherapeutischen oder psychologischen Praxen
in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen

Hier können Sie Ihren Hund einsetzen oder als freier Mitarbeiter nach Vereinbarung Ihre Dienste mit dem Therapiebegleithund anbieten. Die Ausbildung zum Therapiebegleithunde-Team berechtigt nicht zum selbständigen Ausbilden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Deutschen Ausbildungsverein für Therapie- und Behindertenbegleithunde

Ausbildung zum Ausbilder

Im Ausbildungszentrum Hund & Mensch haben Sie die Möglichkeit, sich nach den Richtlinien des DATB e.V. zum Ausbilder für Therapiebegleithunde-Teams ausbilden zu lassen.

Wir achten darauf, dass sich unsere künftigen Ausbildungsstätten in einem räumlich angemessenen Abstand zu einander befinden. Dies ist jedoch auch abhängig von der jeweiligen Bevölkerungsdichte. Kooperationen von Ausbildungsstätten sind möglich.

Folgende Module beinhaltet die Ausbildung:
Hundetrainerausbildung
Theorieseminar (oder entsprechende Berufsausbildung)
Ausbildung zum geprüften Therapiebegleithunde-Team
Seminar unter Aufsicht
Abgabe einer Hausarbeit

Abschluss der Ausbildung zum Ausbilder nach Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1, Nr. 8f Tierschutzgesetz beinhaltet eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung beim zuständigen Veterinäramt.

 

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